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über Zeitarbeit:
Allgemeines…
Mit der Zeitarbeit oder, wie es im Amtsdeutsch heißt, Arbeitnehmerüberlassung, wurde ein Mittel zur Flexibilisierung des Arbeitsmarktes geschaffen. Seit 1972 gibt es hierzu gesetzliche Regelungen, die im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) festgehalten sind. Die Zeitarbeit hat sich seit ihrem Bestehen in Deutschland zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor entwickelt. Die Arbeitnehmerüberlassung ist durch eine doppelte Vertragsbeziehung zwischen Zeitarbeits-unternehmen, Arbeitnehmer und Kundenunternehmen gekennzeichnet. Das Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt den Arbeitnehmer. Es übernimmt dabei alle Arbeitgeberpflichten, die ein beliebiges Unternehmen aus einer anderen Branche auch übernimmt. Aus Sicht des Arbeitnehmers unterscheidet sich Zeitarbeit also in keiner Weise von einer Beschäftigung in einem anderen Wirtschaftszweig. Dass der Zeitarbeitnehmer seine Tätigkeit im Kundenunternehmen verrichtet, spielt für die Vertragsbeziehung zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen als Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer keine Rolle. Der Zeitarbeitnehmer ist beim Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt, nicht beim Kundenunternehmen. Das Verhältnis zwischen Kundenunternehmen und Zeitarbeitnehmer beschränkt sich auf die Überlassung der Arbeitskraft auf der einen Seite und eine, hauptsächlich auf den Arbeitsschutz bezogene, Fürsorgepflicht auf der anderen Seite. Das heißt, das Kundenunternehmen muss den Zeitarbeitnehmer über Gefahren für Sicherheit und Gesundheit, denen er an seinem Arbeitsplatz ausgesetzt sein könnte, informieren. Die vertragliche Beziehung zwischen Zeitarbeits- und Kundenunternehmen ist für den Arbeitnehmer nur indirekt von Bedeutung. Das Zeitarbeitsunternehmen erhält seine Vergütung auch nicht ausschließlich für die Arbeit der überlassenen Arbeitnehmer. Viele Zeitarbeitsunternehmen erbringen zusätzlich personalwirtschaftliche Dienstleistungen. Dieses in Deutschland übliche Unternehmensprinzip, bei dem das Zeitarbeitsunternehmen die vollen Arbeitgeberpflichten übernimmt, den Arbeitnehmer gegebenenfalls auch in überlassungsfreien Zeiten beschäftigt und qualifiziert, ist international keineswegs die Regel. Außer in Deutschland findet die Beschäftigung von Zeitarbeitnehmern über den zeitlichen Rahmen eines Einsatzes im Kundenunternehmen hinaus nur noch in Schweden breitere Anwendung. In Dänemark, Griechenland oder Finnland ist es dagegen üblich, Zeitarbeitnehmer nur für die Dauer eines bereits akquirierten Auftrages eines Kundenunternehmens befristet einzustellen. In Frankreich beträgt die durchschnittliche Dauer einer Überlassung nur 9,5 Tage. Diese Variante der Zeitarbeit weist eher den Charakter einer Arbeitsvermittlung auf. Dieses Agenturprinzip ist von dem in Deutschland üblichen Unternehmensprinzip deutlich abzugrenzen.
Aus Sicht des Mitarbeiters…
Für den Arbeitnehmer hat die Beschäftigung bei einer seriösen Zeitarbeitsfirma auch deutliche Vorteile, nicht nur wenn als Alternative Arbeitslosigkeit droht oder schon eingetreten ist. In diesem Fall ist vorrangig die Präsenz am Arbeitsmarkt zu nennen. Der Arbeitnehmer hat, sofern er seine Bewerbungsaktivitäten während der Beschäftigung bei einem Überlasser nicht einstellt, am Markt deutlich bessere Chancen eine Arbeitsstelle zu finden, als dies häufig aus einer Arbeitslosigkeit heraus der Fall ist, da inzwischen viele Personalleiter eine Beschäftigung bei einem Überlasser als Indiz für einen arbeitswilligen, engagierten und sozialverantwortlich handelnden Bewerber sehen. Darüber hinaus lernt der Zeitarbeitnehmer viele Betriebe und Organisationen kennen, stellt ein hohes Maß an Flexibilität unter Beweis und hat im Kundenbetrieb häufig die Chance, von diesem einen Arbeitsvertrag angeboten zu bekommen, also übernommen zu werden („Klebe-Effekt“). Der Arbeitgeber hat somit die Chance, das Arbeitgeberrisiko zu reduzieren, da er seinen neuen Mitarbeiter schon über einen längeren Zeitraum kennen gelernt hat und sich so von dessen Arbeitsleistung und Zuverlässigkeit überzeugen kann. Inzwischen werden viele Stellenangebote/Tätigkeiten direkt und ausschließlich an Zeitarbeitsfirmen übergeben, die dann auf dem sogenannten „ersten Arbeitsmarkt“ nicht mehr erscheinen. Hier kann der Mitarbeiter/Bewerber die häufig über Jahre gewachsenen Kontakte der Zeitarbeitsfirma zum Kunden nutzen und die meist sehr hohe und qualifizierte Akquisition des Verleihers, die durch einen einzelnen Arbeitssuchenden so nicht zu leisten ist. Das betrifft auch immer mehr sehr qualifizierte Tätigkeiten im gewerblichen und kaufmännischen Bereich. Nicht nur Zeitarbeitnehmer, bei denen möglicherweise Einstellungshemmnisse vorhanden sind, können durch die Tätigkeit eines Zeitarbeitsunternehmens in Einsätze gelangen, bei denen eine direkte Bewerbung scheitern würde. Verleiher beschäftigen sich deutlich mehr mit der Rekrutierung von Mitarbeitern als die meisten Personalabteilungen, deshalb bekommen z.B. Wiedereinsteiger oder Bewerber mit voran gegangener, längerer Arbeitslosigkeit eher eine Chance sich zu beweisen, als sie diese mit einer direkten Bewerbung beim Entleiher hätten.
Aus Sicht des Kunden…
Für das Kundenunternehmen erweitert die Zeitarbeit den Kreis möglicher wirtschaftlicher Aktivitäten beträchtlich. Die Vorteile liegen bei einer deutlich erhöhten Flexibilisierung des Personalvolumens. Der Kunde kann schnell, unkompliziert und sicher auf Schwankungen der Geschäftsentwicklung reagieren, welche saisonal, konjunkturell oder durch die eigene Auftragslage bedingt sein können. Dadurch entsteht ein wesentlicher Erfolgsfaktor im internationalen Wettbewerb, denn Zeiten, in denen produzierende und verarbeitende Betriebe über mehrere Monate oder sogar Quartale im Voraus Materialeinsatz und Personal- bedarf verbindlich planen konnten, sind vorbei. Zusätzliche Aufträge, die vom vorhandenen Personalbestand nicht mehr bearbeitet werden können, müssten ohne die Möglichkeit der Zeitarbeit häufig abgegeben werden. Denn die Akquisition von neuem Personal ist zeitaufwendig, teuer und riskant. Sofern sich der Personalbedarf nicht dauerhaft erhöht, stellt sich gegebenenfalls das Problem hoher Entlassungskosten. Diese Probleme können durch den Einsatz von Zeitarbeit vermieden werden. Die Zeitarbeitsunternehmen halten qualifiziertes Personal vor, das flexibel disponiert werden kann. Damit wird es den Kundenunternehmen nicht nur ermöglicht, klassische personalwirtschaftliche Funktionen auszulagern. Der Grad der Flexibilität erhöht sich und die Expansion in Phasen starken wirtschaftlichen Wachstums läuft weniger Gefahr, durch Personalengpässe abgewürgt zu werden. Spezialisierte kleinere und mittelständische Zeitarbeitsunternehmen können in eng abgegrenzten Teilarbeitsmärkten überragende Marktkenntnisse erwerben, die die Personalabteilung eines großen Industrieunternehmens nicht aufbauen kann. In solchen Fällen wird die Realisierung eines Projektes durch die bedarfsgerechte Bereitstellung qualifizierten Personals überhaupt erst möglich. Entgegen gängigen Alternativen für kurzfristige Personalbedarfsplanung bietet die Zeitarbeit deutliche Vorteile: Befristete Arbeitsverträge unterliegen klaren Vorgaben durch die Gesetzgebung und bergen das Risiko, dass aus einem befristeten Arbeitsvertrag plötzlich ein unbefristeter Arbeitsvertrag wird, ohne dass der Arbeitgeber dies möchte. Zudem ist hier nur eine zeitlich begrenzte Flexibilisierung zu erreichen. Die Zeitarbeit kann zeitlich unbefristet genutzt werden, die Mitarbeiter können solange der Kunde es wünscht im Einsatz bleiben. Aushilfen (Minijob) sind häufig nur für wenig qualifizierte Arbeiten einzusetzen, während die Zeitarbeit auch über sehr hoch qualifizierte Kräfte verfügt. Die geringe zeitliche Verfügbarkeit der Minijobber (max. 14 Std./Woche) spricht oft ebenfalls gegen qualifizierte Tätigkeiten.
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